Das Impressum umfasst Informationen, die jede öffentlich zugängliche Website angeben muss, um ihren Betreiber und ihren Hosting-Anbieter zu identifizieren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Gesetz über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (LCEN) vom 21. Juni 2004. Welche Angaben erforderlich sind, hängt von der Rechtsform des Betreibers, der ausgeübten Tätigkeit und der Art der bei Besuchern erhobenen Daten ab.
Übereinstimmung der Angaben auf den verschiedenen Seiten: der eigentliche Konformitätstest
Eine vollständige Impressumsseite zu veröffentlichen, reicht nicht aus. Eine Website kann die richtigen Angaben an der richtigen Stelle anzeigen und dennoch auf ihren verschiedenen Seiten widersprüchliche Informationen enthalten. Die Postanschrift in der Fußzeile, die Telefonnummer auf der Kontaktseite, der Firmenname in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Jede Angabe muss überall exakt mit den Informationen im Impressum übereinstimmen.
Ein Wechsel des Firmensitzes, die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft oder ein einfacher Wechsel des Hosting-Anbieters führt zu Abweichungen, wenn nur die entsprechende Seite aktualisiert wird. Solche Widersprüche beeinträchtigen die Gesamtkonformität der Website, selbst wenn die Seite „Impressum“ für sich genommen weiterhin korrekt ist.
Wie dieses Prinzip der Übereinstimmung umgesetzt werden kann, zeigen die Impressumsangaben von Backlink Links: Die Identifikationsdaten stimmen mit den Angaben auf den übrigen Seiten der Website überein.
Eine sinnvolle Prüfung besteht darin, nach jeder administrativen Änderung die Angaben an mindestens vier Stellen miteinander zu vergleichen: auf der Impressumsseite, in der Fußzeile, auf der Kontaktseite und gegebenenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weicht eine Angabe von einer Stelle zur anderen ab, liegt ein Transparenzmangel vor.

Pflichtangaben im Impressum je nach Rechtsform des Betreibers
Welche Angaben das Impressum enthalten muss, hängt von der Rechtsform des Betreibers ab. Die LCEN unterscheidet zwei Hauptfälle: natürliche Personen (Einzelunternehmer, Kleinstunternehmen) und juristische Personen (Gesellschaften wie SAS, SARL oder SA).
Natürliche Person
Betreiber, die natürliche Personen sind, müssen ihren Vor- und Nachnamen sowie den Zusatz „entrepreneur individuel“ oder die Initialen „EI“ angeben. Hinzu kommen die Geschäftsanschrift, eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer.
Je nach Art der Tätigkeit sind weitere Angaben erforderlich:
- Bei einer gewerblichen Tätigkeit: die Eintragungsnummer im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist.
- Bei einer handwerklichen Tätigkeit: die Eintragungsnummer im nationalen Unternehmensregister (RNE).
- Bei einem reglementierten Beruf: ein Verweis auf die geltenden Berufsregeln, die Berufsbezeichnung, den EU-Mitgliedstaat, in dem die Berufsqualifikation verliehen wurde, sowie die Bezeichnung der Kammer oder Berufsorganisation, bei der der Betreiber registriert ist.
Juristische Person
Die Gesellschaft muss ihren Firmennamen, ihre Rechtsform und die Höhe ihres Stammkapitals veröffentlichen. Als Anschrift ist der Sitz der Gesellschaft anzugeben. Ergänzt werden diese Angaben durch die Eintragungsnummer im RCS, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer).
In jedem Fall muss der Name des für die Veröffentlichung Verantwortlichen angegeben werden. Dabei handelt es sich um die natürliche Person, die für die redaktionellen Inhalte der Website verantwortlich ist.
Angaben zum Hosting-Anbieter der Website
Unabhängig davon, ob der Betreiber eine natürliche oder juristische Person ist, muss das Impressum die Kontaktdaten des Hosting-Anbieters enthalten: dessen Firmenname oder Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer. Der Hosting-Anbieter speichert die Dateien der Website und macht sie online zugänglich.
Dank dieser Pflicht können Dritte (Justizbehörden oder geschädigte Nutzer) den Hosting-Anbieter kontaktieren, um rechtswidrige Inhalte zu melden oder deren Entfernung zu verlangen. Werden diese Kontaktdaten weggelassen, wird die in der LCEN vorgesehene Verantwortlichkeitskette unterbrochen.

Impressum und personenbezogene Daten: zwei getrennte Pflichten
Häufig werden Impressum und Datenschutzerklärung in einem einzigen Textblock zusammengefasst. Dabei handelt es sich um zwei getrennte rechtliche Pflichten.
Das Impressum identifiziert den Betreiber und den Hosting-Anbieter. Die Datenschutzerklärung erläutert hingegen, wie die Website die personenbezogenen Daten ihrer Besucher erhebt, verwendet und speichert: Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Zwecke, Speicherdauer sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung.
Ebenso gehört die Einwilligung in Cookies nicht auf die Impressumsseite. Die CNIL weist darauf hin, dass für nicht notwendige Tracker die Einwilligung des Nutzers erforderlich ist und dass das bloße Weitersurfen keine gültige Einwilligung darstellt. Ein funktionierender Einwilligungsbanner und eine eigene Cookie-Seite sind daher eigenständige Maßnahmen.
Bei einem Online-Shop kommt eine dritte Ebene hinzu: die vorvertraglichen Informationen. Das Verbraucherschutzgesetz schreibt vor, dass Verbraucher vor Vertragsabschluss Angaben zu Preis, Versandkosten, Widerrufsrecht und Streitbeilegungsverfahren erhalten. Diese Informationen ersetzen das Impressum nicht und sind auch nicht Bestandteil davon.
Strafen bei fehlendem Impressum auf einer Website
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen. Für natürliche Personen sieht die LCEN eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe vor. Bei juristischen Personen wird die Höhe der Geldstrafe vervielfacht.
Über mögliche gerichtliche Sanktionen hinaus verliert eine Website ohne ordnungsgemäßes Impressum an Glaubwürdigkeit bei Besuchern und Geschäftspartnern. Fehlt eine klare Identifizierung des Betreibers, ist das für aufmerksame Nutzer ein Warnsignal.
Die Einhaltung der Impressumspflicht ist keine einmalige Angelegenheit. Jede Änderung der Rechtsform, des Firmensitzes, des Hosting-Anbieters oder der Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert eine Aktualisierung der Impressumsseite und aller anderen Stellen der Website, an denen diese Angaben erscheinen. Ein regelmäßiger Abgleich zwischen Impressumsseite, Fußzeile, Kontaktseite und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach wie vor die zuverlässigste Methode, um echte Transparenz zu gewährleisten.



